Grippeschutzimpfung jetzt

Wann soll geimpft werden?

Viele Grundimmunisierungen erfolgen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen U1–U9 bereits im Kindesalter.

Auch Erwachsene sollten ihre Impfungen gegen Tetanus und Diphtherie alle zehn Jahre auffrischen lassen, weil sich dieser Impfschutz im Laufe der Zeit abbaut – die meisten Tetanuserkrankungen in Deutschland betreffen Menschen über 45 Jahre. Weitere Impfungen können gegen die saisonale Grippe (im Herbst jedes Jahres neu) oder gegen bestimmte Reisekrankheiten wie zum Beispiel Cholera, Gelbfieber, Malaria oder Typhus erfolgen.

Für Impfungen aus beruflichem Anlass, etwa bei Entsendung in eine Risikoregion oder bei Tätigkeiten in Betrieben, in denen die Arbeitnehmer einem überdurchschnittlichen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sind Sie als Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten für Impfstoff und Impfung verpflichtet. Bei der Grippeimpfung durch den Betriebsarzt sollten Sie mit Ihrer BKK über eine Kostenübernahme sprechen.

Praxistipp:

Regelungen finden sich in der Arbeitsmedizinischen Regel AMR Nr. 6.5.