Gesetzgebung aktuell: Mutterschutz

Das „Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“ ist Ende Mai 2017 verabschiedet worden und tritt in wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2018 in Kraft. Über die geplanten Änderungen im Mutterschutzrecht haben wir bereits im BKK Service 5/2016 berichtet. Da sich die ursprünglichen Pläne von der tatsächlichen – vor allem zeitlichen – Umsetzung etwas unterscheiden, greifen wir dieses Thema hier erneut auf.

Einige durch das Mutterschutzgesetz erforderlichen Änderungen bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht sind bereits zum 30. Mai 2017 in Kraft getreten und jetzt anzuwenden. Ein Teil der neuen Bußgeldvorschriften tritt hingegen erst zum 1. Januar 2019 in Kraft.