Praxistipp:

Eine aktuelle Semesterferienübersicht können Sie beim BKK Dachverband herunterladen.

Beschäftigungen von Studenten während der Semesterferien

Bei Beschäftigungen, die ausschließlich während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) von sogenannten Werkstudenten ausgeübt werden, ist davon auszugehen, dass Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Arbeitsentgelts besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Versicherungsfreiheit liegt nicht mehr vor, sobald absehbar ist, dass eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden über die Semesterferien hinaus andauert. Bei zeitlichen Überschneidungen bis zu längstens zwei Wochen, die nur ausnahmsweise vorkommen, wird auch für diese Zeit das Erscheinungsbild als Student nicht beeinträchtigt und die Beschäftigung bleibt damit versicherungsfrei (siehe Urteil des BSG vom 23. Februar 1988 – 12 RK 36/87 –). Für Beschäftigungen, die vor der vorlesungsfreien Zeit beginnen und danach enden, kommt als zulässige Überschneidungszeit ebenfalls nur ein Zeitraum von insgesamt längstens zwei Wochen in Betracht. Die Dauer der vorlesungsfreien Zeit ist nachzuweisen.