Praxistipp:

Einen interaktiven Rechner, mit dem Sie die Vorteile einer Jobrad-Barlohnumwandlung errechnen können, finden Sie hier.

Jobrad

Jobrad-Leasing

In der Praxis weit verbreitet ist das sogenannte Jobrad-Leasing. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall der Leasingnehmer und zahlt abhängig vom Händlerpreis des Jobrads eine monatliche Leasingrate und daneben einen Betrag für die erforderliche Versicherung des Jobrads gegen Diebstahl. Ob beziehungsweise wie sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Leasingkosten untereinander aufteilen, ist Gestaltungssache. Standardmäßig sehen die meisten Jobrad-Leasing-Modelle eine entgeltliche Beteiligung des Arbeitnehmers in Höhe der monatlichen Leasinggebühren durch Gehaltsumwandlung vor. Das heißt, die jeweilige Leasingrate wird vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen und führt dadurch zu einer geringeren Steuer- und Sozialabgabenbasis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Neben dem monatlichen Gehaltsumwandlungsbetrag ist der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung dem reduzierten Bruttogehalt hinzuzurechnen. Häufig besteht auch die vertragliche Regelung, dass das Jobfahrrad bei Leasingende zu einem günstigen Restwert (zum Beispiel in Höhe von 10 Prozent des ehemaligen Neupreises) vom Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer erworben werden kann. Durch das Gehaltsumwandlungsmodell in Verbindung mit einer günstigen Restwertablösung beim Leasingende beträgt das Nettoeinsparpotential für den Arbeitnehmer gegenüber einem Privatkauf des Fahrrads zwischen 15 und 25 Prozent.