Das neue Integrationsgesetz

Das Prinzip des Integrationsgesetzes

Am 8. Juli 2016 hat das Integrationsgesetz den Bundesrat passiert. Die Bundesregierung will mit dem Gesetz Flüchtlingen und Asylbewerbern eine bessere Perspektive für einen Neustart in Deutschland ermöglichen und dazu die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt fördern. Im Vordergrund dieses Gesetzes steht das Prinzip des Förderns und Forderns. Gleichzeitig sollen bürokratische Hindernisse abgebaut und Arbeitgebern Erleichterungen bei der Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen angeboten werden.

Der Gesetzgeber möchte den Zusammenhalt in der Gesellschaft durch sogenannte Integrationsketten (aufeinander abgestimmte Fördermaßnahmen) stärken und Flüchtlingen Perspektiven für ein Leben in Deutschland eröffnen, mit Rechten und Pflichten. Dazu wird jedoch kein komplett neues Gesetzeswerk aufgestellt. Vielmehr werden durch das Integrationsgesetz zahlreiche Änderungen in bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen vorgenommen, insbesondere im Sozialgesetzbuch, im Aufenthaltsgesetz, im Asylbewerberleistungsgesetz und im Asylgesetz.

Kernstück der nicht unumstrittenen Regelungen sind neben Maßnahmen zur Integration und Änderungen im Aufenthaltsrecht vor allem Hilfen zur Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Gleichzeitig sieht das Gesetz Sanktionen für sogenannte Integrationsverweigerer vor. Die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt soll vor allem erreicht werden durch

  • verbesserte Regeln für die Ausbildungsförderung,
  • Rechtssicherheit bezüglich des Aufenthaltsstatus während und nach der Ausbildung,
  • die befristete Aussetzung der Vorrangprüfung in Abhängigkeit von der Arbeitsmarktsituation der Bundesländer,
  • eine niedrigschwellige Heranführung an den Arbeitsmarkt durch Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen.