Rente und Hinzuverdienst ab 1. Juli 2017

Volle Anrechnung über Hinzuverdienstdeckel

Neben der Hinzuverdienstgrenze gibt es den Hinzuverdienstdeckel als weiteren Grenzwert. Er verhindert, dass die Summe von (Teil-)Rente und Hinzuverdienst über dem versicherten Einkommen liegt, welches vor dem Rentenbezug erzielt wurde. Dazu wird, wenn (Teil-)Rente und Hinzuverdienst zusammen den Hinzuverdienstdeckel übersteigen würden, der über dem Deckel liegende Teil des Hinzuverdienstes voll – also nicht mehr nur zu 40 % – auf die verbliebene (Teil-)Rente angerechnet.

Die Höhe des Hinzuverdienstdeckels ist individuell. Sie orientiert sich am höchsten kalenderjährlichen Einkommen aus den 15 Jahren vor dem Beginn der Rente. Berechnet wird der Hinzuverdienstdeckel, indem die Entgeltpunkte des maßgeblichen Kalenderjahres mit der monatlichen Bezugsgröße multipliziert werden. Durch die Anbindung an die Bezugsgröße ist der Deckel dynamisch und erhöht sich in der Regel jährlich. Die Neuberechnung des Hinzuverdienstdeckels erfolgt gleichzeitig mit der Neuberechnung der Renten zum 1.7. jedes Jahres.

Für alle Rentner, die in den letzten 15 Jahren vor der Rente nur sehr wenig oder gar nichts verdient haben, gilt der sogenannte Mindest-Hinzuverdienstdeckel. Dieser beträgt ein Zwölftel von 6.300 EUR (also 525 EUR) zuzüglich des Monatsbetrags der Vollrente. Die Rentner können damit bei Überschreiten der Jahreshinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR nicht auf ein niedrigeres Gesamteinkommen zurückfallen als jenes, das sie bei Einhaltung der Jahreshinzuverdienstgrenze erreichen können.