Praxistipp:

Die Aufstellung der Prüfkriterien und deren Durchführung unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrates.

Mehr Transparenz beim Gehalt

Betriebliches Prüfverfahren

Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten sind durch das Gesetz aufgefordert, sämtliche Entgeltregelungen sowie die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots regelmäßig zu prüfen. Eine gesetzliche Verpflichtung sowie ein einheitliches Prüfverfahren sind nicht vorgesehen. Allerdings wird von Ihnen als Arbeitgeber verlangt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn sich aus dem durchgeführten Prüfverfahren Benachteiligungen wegen des Geschlechts in Bezug auf das gezahlte Entgelt ergeben sollten.

Einführung einer Berichtspflicht

Arbeitgeber mit in der Regel mindestens 500 Beschäftigten, die nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet sind, haben erstmals im Jahre 2018 nach genauen Vorgaben auch über den Stand der Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu informieren. In tarifgebundenen oder tarifanwendenden Betrieben sollen diese Berichte alle fünf Jahre erstellt werden, in allen anderen Betrieben gilt ein Drei-Jahres-Rhythmus.

Fazit

Das Entgelttransparenzgesetz bringt Arbeitgebern mehr Verwaltungsaufwand, den Mitarbeitern jedoch keinen konkreten Anspruch auf gleiche Vergütung. Unklarheiten bei der Anwendung des Gesetzes werden zunächst vor allem die Arbeitsgerichte beschäftigen.