Mehr Transparenz beim Gehalt

Allgemeines

Zuerst hieß es noch Lohngerechtigkeitsgesetz – jetzt haben Bundestag und Bundesrat das Entgelttransparenzgesetz verabschiedet, das voraussichtlich im Juli 2017 in Kraft tritt. Auch wenn sich der Name des Gesetzes geändert hat und dazu einige inhaltliche Abweichungen vom ursprünglichen Gesetzentwurf festzustellen sind – das Ziel ist unverändert geblieben: Durch mehr Transparenz soll mehr Lohngerechtigkeit geschaffen und damit eine weitere Stufe auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht werden. Die sogenannte Lohnlücke von 21 % zwischen den Gehältern bei Männern und Frauen, die das Statistische Bundesamt ermittelt hat, soll auf diese Weise geschlossen werden.

Die neue gesetzliche Regelung steht im Wesentlichen auf folgenden Säulen:

  • einem individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte von Unternehmen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten,
  • einer Aufforderung zur Durchführung eines betrieblichen Prüfverfahrens für Unternehmen mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten und
  • einer Berichtspflicht über die Gleichstellung und Entgeltgleichheit für Unternehmen mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten.

Zudem weist das Gesetz darauf hin, dass Vereinbarungen über geringeres Entgelt bei gleicher Arbeit aufgrund des Geschlechts unzulässig sind.