Haut- und Augenschutz

Gefahren durch UV-Strahlung

Wenn im Sommer die Temperaturen steigen, kommt es auch in unseren gemäßigten Breiten immer wieder zu Hitzeperioden. Diese stellen besonders für Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten, eine große Belastung dar. Neben der Hitze sind vor allem die UV-Strahlung sowie die Ozonbelastung eine Gefahr für die Gesundheit. Als Arbeitgeber haben Sie aufgrund Ihrer Fürsorgepflicht auf die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu achten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Sie auch dazu, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen und Ihre Mitarbeiter über Gesundheitsrisiken aufzuklären.

Die gesundheitlichen Risiken durch die ultravioletten Strahlen der Sonne (UV-Strahlung) werden häufig unterschätzt – von Arbeitgebern und von Arbeitnehmern. Steigende Zahlen von Menschen, die an sogenanntem hellem Hautkrebs oder sogar an dem besonders gefährlichen schwarzen Hautkrebs (Malignes Melanom) erkranken, belegen dies. Aber nicht nur die Haut, auch die Augen können durch UV-Strahlen geschädigt werden. Bei ungeschützten Augen kann es zu chronischen Schäden an der Netzhaut im Auge und zu einer Linsentrübung (Grauer Star) kommen. Versuchen Sie daher, bei Ihren Mitarbeitern das Bewusstsein für die Gefahren durch UV-Licht zu schärfen sowie den Haut- und Augenschutz zu verbessern. Dafür sorgen Sonnenbrillen, die für den gewerblichen Bereich geeignet (DIN EN 166) und nach DIN EN 172 ausgewiesen sind. Berufsgenossenschaften empfehlen UV-Schutzbrillen mit der Schutzstufe 5-2,5. Damit sind ein ausreichender Schutz und eine sichere Farberkennung im Straßenverkehr gewährleistet. Zusätzlich sollte die Brille eine seitliche transparente Abschirmung haben.

Praxistipp:

Die BG BAU erstattet u.U. Arbeitgebern einen Teil der Anschaffungskosten, jedoch max. 20 EUR für jede geeignete Sonnenbrille zum Einsatz für ihre im Freien tätigen Beschäftigten.