Neue AU-Richtlinie

Schon seit dem 1. Januar 2016 gilt die neue Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung („Gelber Schein“). Die wichtigste Änderung besteht darin, dass die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung auch über die sechste Woche der Arbeitsunfähigkeit hinaus weiter auszustellen ist.

Mit der neuen Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, die im März 2016 in Kraft getreten ist, erhalten Ärzte verbindliche Vorgaben für das Verfahren bei Arbeitsunfähigkeit. Bisher konnte diese in bestimmten Fällen rückwirkend für bis zu zwei Tage bescheinigt werden; diese Frist ist nun auf drei Tage verlängert worden. Hintergrund: Ärzte sollen bei Patienten mit Notfallversorgungen am Wochenende am folgenden Werktag eine ausreichende AU-Bescheinigung ausstellen können.