Meister-BAföG steigt

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt. AFBG-Geförderte können sich ab dem 1. August 2016 über höhere Bedarfssätze, Zuschussanteile und Freibeträge freuen.

Wer eine Maßnahme der beruflichen Aufstiegsfortbildung ab oder nach dem 1. August 2016 beginnt, profitiert zusätzlich von zahlreichen strukturellen Verbesserungen (zum Beispiel: Vereinfachung der Fortbildungsdichte, Einführung eines elektronischen Antrags, Reduzierung der notwendigen Teilnahmenachweise).

Die Einkommens- und Vermögensfreibeträge sowie die staatlichen Zuschüsse beim sogenannten Meister-BAföG werden ebenfalls deutlich steigen. Neu ist dann, dass auch Bachelorabsolventen Meister-BAföG erhalten können. Die Zuschüsse steigen für Teilnehmer, Ehegatten und Lebenspartner von 44 auf 50 Prozent sowie für Kinder auf 55 Prozent. Zusätzlich erhalten Alleinerziehende einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag, der von 113 auf 130 EUR/Monat steigt. Die Vermögensfreibeträge steigen um fast 10.000 EUR auf 45.000 EUR pro Teilnehmer; für Ehepartner und Kinder um 300 EUR auf 2.100 EUR. Die Einkommensfreibeträge steigen ebenfalls: Für die Fortbildungsteilnehmer sind künftig 290 EUR/ Monat frei (bisher 255 EUR).

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden ab dem 1. August 2016 mit maximal 15.000 EUR (bisher 10.226 EUR) gefördert, das „Meisterstück“ mit 2.000 EUR (bisher rund 1.500 EUR). Außerdem steigt der „Erfolgsbonus“: Wer die Abschlussprüfung besteht, erhält einen Erlass in Höhe von 40 Prozent (bisher 25 Prozent) des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten.