Mindestlohn

Allgemeines zum Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz (MiLoG). Es gibt nicht nur eine unterste Lohngrenze vor, sondern bestimmt auch, dass eine Kommission alle zwei Jahre darüber entscheiden soll, ob der Mindestlohn erhöht wird oder unverändert bei derzeit 8,50 EUR pro Stunde bleibt. Die erste Erhöhung könnte zum 1. Januar 2017 wirksam werden.

Das Gesetz zum Mindestlohn ist noch keine zwei Jahre in Kraft, aber wer sich in Unternehmen und Betrieben umhört, gewinnt leicht den Eindruck, als gäbe es diese zunächst verteufelte Regelung schon viel länger. Viele Arbeitgeber haben sich auf die gesetzliche Lohnregulierung eingestellt und sich damit gut arrangiert. Festzustellen ist auch, dass es nicht zu dem von Skeptikern befürchteten Abbau von Arbeitsplätzen gekommen ist. Zwar hat sich – vom Gesetzgeber durchaus beabsichtigt – die Zahl der Mini-Jobs verringert, andererseits erhöhte sich die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse.

Praxistipp:

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Die Mindestlohn-Hotline erreichen Sie unter: 030/60 28 00 28