Keine UV-Jahresmeldung bei bestimmten Personengruppen

Für Bezieher von Vorruhestandsgeld, Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen sowie für Seelotsen (Personengruppenschlüssel 108, 111, 143) besteht keine Verpflichtung zur Angabe von Unfallversicherungsdaten im Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV). Die UV-Jahresmeldungen („92“) brauchen Sie deshalb für diesen Personenkreis nicht abzugeben.