Praxistipp:

Weitergehende Informationen unter www.dguv.de. Die nächstgelegenen Durchgangsärzte finden Sie unter: http://lviweb.dguv.de.

Nach Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt

Ein Arbeitsunfall? Das passiert mir doch nicht! Statistisch betrachtet ist das Risiko, einen Unfall bei der Arbeit zu erleiden, eher gering. In Deutschland ereignet sich nur etwa alle 70.000 Arbeitsstunden ein Arbeitsunfall. Und doch betrug die Gesamtzahl der Unfälle bei der Arbeit im Jahr 2014 bundesweit fast 870.000. Hinzu kamen mehr als 174.000 Unfälle auf den Wegen zur Arbeit oder zurück. Dabei ist Arbeitsunfall nicht gleich Arbeitsunfall. Glücklicherweise geht die ganz überwiegende Zahl dieser Ereignisse glimpflich ab. Hier ein Stolperer, der zu einer Verstauchung führt. Dort eine Schnittwunde, die in kürzester Zeit folgenlos abgeklungen ist. Die Liste der kleinen Unglücke im Arbeitsalltag ist lang. Aber Einige trifft es auch härter. Quetschungen, Knochenbrüche, Bänderrupturen, Verletzungen der inneren Organe – auch diese Arten von Unfallfolgen ließe sich nahezu beliebig fortsetzen.

Wer macht was?

Was also tun, wenn der Fall des Falles eingetreten ist? Das deutsche Sozialversicherungssystem gibt hier eine eindeutige Antwort: Unfälle infolge der beruflichen Tätigkeit sind Sache der gesetzlichen Unfallversicherung. Gleiches gilt für Unfälle auf den Wegen zur Arbeit beziehungsweise von dort zurück. Die Unfallversicherung ist in diesen Fällen für die Rehabilitation (insbesondere medizinische Versorgung und berufliche Wiedereingliederung) und die finanzielle Entschädigung zuständig. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften (für den gewerblichen Bereich) und die Unfallkassen (für den öffentlichen Sektor). Aber wie erfahren diese von einem Arbeitsunfall?

Durchgangsarzt

Wer einen Arbeitsunfall erlitten hat, der über den Unfalltag hinaus zu Arbeitsunfähigkeit führt, hat sich beim sogenannten Durchgangsarzt vorzustellen. Das gilt auch, wenn die ärztliche Behandlung voraussichtlich mehr als eine Woche andauern wird. Durchgangsärzte sind zumeist niedergelassene Chirurgen, die eine spezielle Qualifikation zur Behandlung von Arbeitsunfallfolgen aufweisen. Ihre Praxen genügen besonderen Anforderungen. Barrierefreiheit, insbesondere die Erreichbarkeit ohne Treppennutzung, gehört genauso dazu wie auch die Möglichkeit, kleinere ambulante Operationen durchzuführen. Durchgangsärzte gibt es zudem in den meisten Krankenhäusern, sodass auch bei Arbeitsunfällen außerhalb der gewöhnlichen Praxiszeiten eine unverzügliche durchgangsärztliche Vorstellung möglich ist. Hat der Arbeitsunfall zu isolierten Verletzungen der Augen bzw. im Bereich von Hals, Nase oder Ohren geführt, können entsprechende Fachärzte auch ohne Einschaltung von Durchgangsärzten aufgesucht werden. In allen Fällen ist es aber neben den Angaben zur verletzten Person wichtig, dass der Unfall im Rahmen der beruflichen Tätigkeit oder auf einem Arbeitsweg eingetreten ist.

Weiteres Verfahren

Der Durchgangsarzt erstellt einen ärztlichen Bericht und übersendet diesen an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Dabei wird zugleich entschieden, ob eine qualifizierte Heilbehandlung durch den Arzt erforderlich ist. Bei eher geringfügigen Unfallfolgen kann auch ein anderer Arzt, insbesondere der jeweilige Hausarzt, die Heilbehandlung fortführen. Führt der Arbeitsunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen, erstatten Sie als Arbeitgeber dem zuständigen Unfallversicherungsträger eine „Unfallanzeige“.

  • Der verunglückte Mitarbeiter hat das Recht auf eine Kopie der Unfallanzeige. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, ihn darauf hinzuweisen.
  • Stellen Sie Ihren Arbeitnehmern eine Liste der Durchgangsärzte im Umkreis Ihres Unternehmens zur Verfügung. So müssen diese bei Eintritt eines Arbeitsunfalls nicht eigenständig entsprechende Durchgangsärzte suchen.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung geht in verschiedenen Punkten über das der übrigen Sozialversicherung hinaus. So wird bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit nach dem Ablauf der Entgeltfortzahlung Verletztengeld gezahlt. Dieses ist regelmäßig höher als der Krankengeldanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Wird die Erwerbsfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalles dauerhaft gemindert, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Zahlung einer Verletztenrente, selbst, wenn die Voraussetzungen für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung nicht erfüllt sind.

Fazit

Wer einen Unfall bei der Arbeit oder auf einem Arbeitsweg erleidet, sollte in den genannten Fällen einen Durchgangsarzt aufsuchen. Machen Sie Ihre Mitarbeiter hierüber im Vorfeld aufmerksam. Denn auch scheinbare Bagatellverletzungen können zu Spätfolgen führen. Der Nachweis eines früheren Arbeitsunfalles kann aber Schwierigkeiten bereiten, wenn er nicht als solcher aufgenommen und dokumentiert worden ist.