Mitarbeitergespräche bei psychischen Erkrankungen

Psychische Erkrankungen von Mitarbeitern erkennen

Erste Anzeichen für eine mögliche psychische Erkrankung zeigen sich häufig in auffälligen, länger andauernden Wesens-, Verhaltens- und Leistungsveränderungen, ohne dass ein für Außenstehende erkennbarer Grund vorliegt. Wichtig ist in einem solchen Fall die Unterscheidung zu treffen, ob es sich bei dem Mitarbeiter um eine vorübergehende „Befindlichkeitsstörung“ handelt oder das veränderte Verhalten auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist. Mögliche Hinweise auf eine psychische Erkrankung könnten beispielsweise sein:

  • auffällige Leistungseinbußen und verringertes Arbeitsvolumen trotz fachlicher Fähigkeiten (Nachlassen der Konzentrations- und Merkfähigkeit, nachlassende Zuverlässigkeit, Häufung von Fehlzeiten),
  • starke Veränderungen im Sozialverhalten (zum Beispiel kompletter Rückzug aus dem sozialen Leben, gereiztes und ungeduldiges Verhalten, Tränen und Wutausbrüche, dauerhafte Niedergeschlagenheit, Stimmungsumschwünge),
  • stark eingeschränktes Selbstvertrauen – zum Beispiel wird Kritik an der Arbeitsleistung häufig als persönliche Abwertung oder Angriff empfunden.

Es erfordert viel Einfühlungsvermögen zu bemerken, dass sich ein Mitarbeiter in seinem Verhalten verändert hat. Auch Hinweise von anderen Mitarbeitern auf negative Verhaltensänderungen sollten Sie unbedingt ernst nehmen, denn diese haben im Alltag oft den besseren Blick für die Veränderungen ihrer Kollegen.

Praxistipp:

Broschüre: Psychisch krank im Job – was tun?
Die Praxishilfe bietet Betroffenen wie Führungskräften gleichermaßen Orientierung und kompetente Hilfe. Sie ist gemeinsam vom BKK Dachverband und der Familien-Selbsthilfe Psychiatrie (Bundesverband der Angehörigen Psychisch Kranker e.V.) entwickelt worden. Der erste Teil des 90-seitigen Leitfadens enthält Basisinformationen über psychische Erkrankungen, Krankheitsbilder und das Erkennen psychischer Erkrankungen im Arbeitsumfeld. Im zweiten Teil wird das „H-I-L-F-E Konzept“ vorgestellt, das den verantwortlichen Vorgesetzten als Handlungshilfe für Maßnahmen dient, die im Umgang mit den Betroffenen notwendig werden (z.B. Gesprächsführung, Krisenintervention und Prävention).