Mitarbeitergespräche bei psychischen Erkrankungen

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Obwohl die Krankenstände in den letzten Jahren rückläufig waren, wächst der relative Anteil psychischer Erkrankungen als Grund für – häufig länger andauernde – Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern. Laut BKK Gesundheitsreport 2015 stieg er in den vergangenen 39 Jahren von zwei Prozent auf 14,7 Prozent. Psychische Erkrankungen sind damit heute die zweithäufigste Diagnosegruppe bei Krankschreibungen. Zu den häufigsten psychischen Erkrankungen zählen Angststörungen, Alkoholsucht sowie Depressionen. Als Grund für die steigenden psychischen Belastungen werden vor allem die höheren Arbeitsanforderungen und ein damit verbundener Termin- und Leistungsdruck, ein flexiblerer Einsatz des Personals und die berufliche Unsicherheit verantwortlich gemacht.

Ungeachtet der Gründe für die Zunahme von psychischen Erkrankungen gehört es zur Fürsorgepflicht von Führungskräften, sich um psychisch erkrankte Mitarbeiter zu kümmern. Dazu ist – auch wenn es nicht leicht fällt – mit ihnen so früh wie möglich das Gespräch zu suchen. Allerdings sollten Sie sich als Arbeitgeber Ihrer Grenzen bewusst sein: Es ist weder Aufgabe von Personalverantwortlichen noch von Kollegen, als Therapeuten tätig zu werden oder Ursachenforschung zu betreiben. Wichtig ist lediglich festzustellen, dass Handlungsbedarf bei einem bestimmten Mitarbeiter besteht und eine entsprechende Beratung und gezielt eine Therapie eingeleitet werden sollte. Denn damit steigen die Chancen, dass eine längere Krankschreibung verhindert wird und der Mitarbeiter weiterhin seine Tätigkeit ausführen kann.