Mitarbeitergespräche bei psychischen Erkrankungen

Das Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen

Wenn Sie bei einem Ihrer Mitarbeiter eine gravierende Verhaltensänderung ausmachen oder Hinweise auf eine psychische Erkrankung vorliegen, zögern Sie nicht, ihn anzusprechen. Nur dann kann frühzeitig eine Situationsklärung erfolgen. Bitten Sie Ihren Mitarbeiter – möglichst zeitnah und nicht im Beisein von Kollegen – zu einem Vier-Augen-Gespräch. Voraussetzung für ein solches Mitarbeitergespräch ist immer eine offene und respektvolle Atmosphäre. Hilfreich könnte es sein, sich im Vorfeld die Punkte und Ziele aufzulisten, die Sie im Gespräch thematisieren wollen.

Zu Beginn sollten Sie daher in Ich-Form klarstellen, dass Sie sich Sorgen um die Gesundheit des Mitarbeiters machen. Nennen Sie ganz konkret ungewöhnliche Verhaltensweisen, die Ihnen an Ihrem Mitarbeiter aufgefallen sind – ohne sie zu kommentieren oder zu interpretieren. Ihr Mitarbeiter sollte dann Gelegenheit bekommen, sich zu seinem Verhalten zu äußern. Gegebenenfalls kann der Mitarbeiter die Probleme auch selber lösen. Prüfen Sie, inwieweit innerbetriebliche Faktoren im Zusammenhang mit der Verhaltensänderung stehen, um hier nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Unterstützung anbieten und Kontakt halten

Unabhängig davon, ob Ihr Mitarbeiter sich Ihnen anvertraut oder Ihre Sichtweise nicht teilt, sollten Sie ihn über mögliche Hilfsangebote aufklären. Ermutigen Sie ihn, professionelle Hilfe anzunehmen, etwa durch einen Haus- oder Facharzt oder Psychotherapeuten. Machen Sie aber auch deutlich, dass Sie – auf lange Sicht – eine Veränderung in seinem Verhalten erwarten und Sie ihn gern dabei unterstützen möchten, soweit Sie als sein Arbeitgeber dazu in der Lage sind.

Um zu verdeutlichen, dass Sie in Kontakt bleiben möchten, sollten Sie am Ende des Gesprächs einen weiteren Gesprächstermin – längstens im Abstand von vier Wochen – vereinbaren.