Menschen mit Behinderung: Rentenversicherung unterstützt Arbeitnehmer

Menschen mit einer Behinderung, die ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, erhalten bei der Rückkehr in den Job unter Umständen Unterstützung von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bei Bedarf werden beispielsweise die Kosten für die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes, eine Arbeitsassistenz oder eine Umschulungsmaßnahme übernommen. Gefördert wird ebenso die behindertengerechte Ausstattung eines Pkw, wenn der Arbeitsort aufgrund der Behinderung nicht anders erreichbar ist. Voraussetzung für die sogenannten beruflichen Rehabilitationsleistungen ist, dass der Arbeitnehmer eine mindestens 15-jährige Versicherungszeit vorweisen kann oder bereits eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt wird. Erfüllt ist die Voraussetzung auch dann, wenn die Rentenversicherung anstatt der Reha-Leistung eine Rente wegen Erwerbsminderung zahlen müsste. Weitere Informationen unter: www.deutsche-rentenversicherung.de