Praxistipp:

Beantragen können diese Rente grundsätzlich nur Versicherte, die mindestens 45 Jahre mit  bestimmten Versicherungszeiten zurückgelegt haben. Näheres unter: www.deutsche-rentenversicherung.de.

Abschlagsfreie Rente ab 63: Jetzt erst zwei Monate später

Versicherte des Geburtsjahrgangs 1953 können die sogenannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens mit 63 Jahren und zwei Monaten in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber hatte 2014 beschlossen, das Renteneintrittsalter für diese Rentenart schrittweise von 63 auf 65 zu erhöhen. Die Altersgrenze steigt pro Geburtsjahrgang um jeweils zwei Monate. Ab dem Jahrgang 1964 kann die Rente für besonders langjährig Versicherte, die immer abschlagsfrei gezahlt wird, erst mit 65 in Anspruch genommen werden.