Ruhetag nach sechs Arbeitstagen?

Der Ausgangsfall

Eigentlich hatte der EuGH eine recht einfache Frage zu beantworten, die allerdings einen hochsensiblen Bereich betrifft, zumal in Zeiten, in denen Überlastungs- und Burnout- Erkrankungen stark zunehmen: Ist es zulässig, Arbeitnehmer mehr als sechs Tage in der Woche arbeiten zu lassen, ohne einen freien Tag zu gewähren?

Viele Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber gehen ohnehin davon aus, dass innerhalb einer Woche mindestens ein Ruhetag gewährt werden müsse.

Dies mag wünschenswert sein, entspricht aber zumindest in dieser pauschalen Form nicht der bestehenden Rechtslage, bestätigte nun auch der EuGH in seiner aktuellen Entscheidung. Die Luxemburger Richter haben recht eindeutig klargestellt, dass es durchaus rechtens sein kann, Beschäftigte bis zu zwölf Tage hintereinander arbeiten zu lassen – z. B. wenn der erste Ruhetag zu Beginn der Arbeitswoche genommen wird und der nächste Ruhetag erst am Ende der darauffolgenden Arbeitswoche liegt. In einer Mitteilung des Gerichts heißt es: „Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht notwendigerweise an dem auf sechs aufeinanderfolgende Arbeitstage folgenden Tag gewährt werden“.

Der konkrete Fall basiert auf der Klage eines Angestellten, der in Portugal in einem Casino beschäftigt war. Dort wurde, wenig überraschend, regelmäßig auch an den Wochenenden gearbeitet, weshalb der Kläger zeitweise an sieben aufeinanderfolgenden Tagen arbeitete, ohne einen Ruhetag zu haben. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses verlangte er Entschädigungszahlungen für die angefallene Mehrarbeit, weil ihm sein ehemaliger Arbeitgeber keine Pflichtruhetage gewährt habe. Das zuständige portugiesische Arbeitsgericht fragte deshalb beim EuGH an, ob ein Arbeitgeber spätestens nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden gewähren müsse.