Ruhetag nach sechs Arbeitstagen?

Arbeitszeitrecht in Deutschland

Das Urteil des EuGH ist vor dem Hintergrund des Wortlauts der Arbeitszeitrichtlinie wenig überraschend, allerdings sollten Sie deshalb nicht dem Irrtum verfallen, dass Sie Ihre Mitarbeiter in Deutschland mehr oder weniger ununterbrochen einsetzen können. Ungeachtet der aktuellen Diskussion um eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten im Rahmen der Digitalisierung der Arbeitswelt sieht § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ein generelles Verbot der Sonntagsarbeit vor, wodurch de facto ein wöchentlicher Ruhetag der Regelfall ist.

Vor diesem Hintergrund hat das Urteil des EuGH derzeit eigentlich kaum Auswirkungen auf die anzuwendende Rechtslage in Deutschland. Allerdings könnte das Urteil durchaus Begehrlichkeiten wecken, da erste Stimmen bereits die Abschaffung der Fünf-Tage-Woche und der täglichen Ruhezeiten fordern. Ob es aus arbeitsmedizinischer Sicht wirklich sinnvoll ist, einen Ruhetag „irgendwann“ innerhalb eines Siebentageszeitraums zu gewähren und ob das Ziel der europäischen Richtlinie, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern, nicht durch einen verbindlichen Ruhetag pro Woche besser erreicht werden kann, ist weniger eine rechtliche als eine arbeitsmedizinische Frage. Die Diskussion darüber ist längst eröffnet.