Ab 2018 längere Abgabefrist für Steuererklärung

Ab dem Steuerjahr 2018 gilt eine längere Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung. Diese muss dann erst bis zum 31. Juli des Folgejahres – für die Steuererklärung 2018 also bis zum 31. Juli 2019 – beim Finanzamt abgegeben werden. Wird ein Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres. Für die Steuererklärung 2018 wäre dies der 29. Februar 2020. Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der Steuernachzahlung, mindestens jedoch 25 EUR je Monat.

Achtung: Die Regelung gilt noch nicht für die Steuererklärung für 2017, die im Mai 2018 abgegeben werden muss!