Elternzeit und Weiterbildung: Arbeitslosenversicherung auf Antrag

Bereits zum 1.8.2016 ist das „Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung“ in Kraft getreten. Durch das Gesetz ist u.a. der Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung verbessert worden. Neu ist ein Arbeitslosenversicherungsschutz auf Antrag für fortbildungswillige Arbeitnehmer, die wegen einer beruflichen Weiterbildung aus dem Job aussteigen, und für Arbeitnehmer in Elternzeit.

Arbeitslosenversicherung auf Antrag – was ist das?

Der Arbeitnehmer hat mit Ausnahme von Minijobs keine Wahl: Er ist automatisch kraft Gesetzes in der Arbeitslosenversicherung versichert. Seit 2006 gibt es zudem für einen nicht alv-pflichtigen Personenkreis die Option, sich freiwillig abzusichern. Die sogenannte Arbeitslosenversicherung auf Antrag ist auf Übergangsprozesse am Arbeitsmarkt ausgelegt. Die Voraussetzungen dafür und die berechtigten Personengruppen sind gesetzlich im SGB III definiert. Ebenfalls gesetzlich vorgegeben ist die monatliche Beitragshöhe. Die Beiträge zahlen die freiwillig Versicherten direkt an die BfA. Antragsformulare gibt es bei der örtlichen Arbeitsagentur.

Bei beruflicher Weiterbildung

Zum 1.8.2016 wurde die Versicherungspflicht auf Antrag für fortbildungswillige Arbeitnehmer eingeführt, die ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme unterbrechen. Die Versicherung gilt bei Weiterbildungen,

  • die einen beruflichen Aufstieg ermöglichen,
  • einen beruflichen Abschluss vermitteln oder
  • zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen.

Eine Arbeitslosenversicherung auf Antrag ist nicht möglich, sofern bei einer Weiterbildung überwiegend Wissen vermittelt wird, das dem von allgemeinbildenden Schulen angestrebten Bildungsziel entspricht.

Bei Elternzeit

Seit dem 1.8.2016 können auch Arbeitnehmer in Elternzeit ihren zuvor bestehenden Arbeitslosenversicherungsschutz auf Antrag fortsetzen. Wichtig: Erziehende eines Kindes sind bis zu dessen drittem Geburtstag kraft Gesetzes beitragsfrei in der Arbeitslosenversicherung weiterversichert. Als Absicherungsmöglichkeit für die Zeit danach wurde die neue Versicherungspflicht auf Antrag geschaffen.

Welche Kosten fallen an?

Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung auf Antrag bei beruflicher Weiterbildung und bei Elternzeit ist gleich hoch. Er beträgt seit dem 1.1.2017 in den alten Bundesländern 44,63 EUR und in den neuen Bundesländern 39,90 EUR/Monat. Die Beiträge werden direkt an die BfA gezahlt.

Welche Vorteile bestehen?

Die Arbeitslosenversicherung auf Antrag bietet Fortbildungswilligen und Eltern mehr Sicherheit. Denn wenn der sofortige Wiedereinstieg in den Beruf nach der Weiterbildung oder der Elternzeit nicht gelingt, ist man finanziell abgesichert. Es besteht ein Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung, z.B. Arbeitslosengeld.

Praxistipp:

Arbeitnehmer sollten die neue Arbeitslosenversicherung auf Antrag zügig nach Beginn der beruflichen Weiterbildung bzw. Elternzeit beantragen, denn der Antrag kann nur innerhalb von drei Monaten bei der örtlichen Arbeitsagentur gestellt werden. Personalabteilungen sollten infrage kommende Arbeitnehmer rechtzeitig darüber informieren.